Liebe Patientinnen und Patienten,
sei dem 04.05.2020 dürfen wir wieder als Zahnarztpraxis ohne Einschränkungen unsere
Patienten behandeln.
Die üblichen, sehr hohen Hygienestandards in einer Zahnarztpraxis helfen uns dabei, mit der Corona-Problematik sicher umzugehen.
Aufhebung Paragraph 6a